Die Datenschutzgrundverordnung beinhaltent Regeln und Gesetze zum Schutze personenbezogener Daten als auch zur Art und Weise wie mit personenbezogenen Daten umzugehen ist. Diese Verordnung ist von jedem Unternehmen, jeder Artzpraxis und jedem Verein umzusetzen und sich somit an das Datenschutzrecht halten. Dabei ist es unerheblich wie groß ein Unternehmen, Verein oder Arzt ist und wieviele Mitarbeiter beschäftigt werden.

Lediglich für die Benennung eines Datenschutzbeauftragten, intern wie extern ist die Anzahl der Personen die permanent mit personenbezogenen Daten arbeiten und umgehen relevant.