Das Bundesdatenschutzgesetz (Neu) beinhaltet die nationale Gesetzmässigkeite und ist als Ergänzung zur Datenschutzgrundverordnung zu versehen. Jedes Land der EU hat die Möglilchkeit ein solches Nationalsgesetzbuch als Ergänzung zur DSGVO zu betreiben. Das Bundesdatenschutzgesetz (Neu), zusammen mit der DSGVO am 25.05.2018 in Kraft getreten ist somit der DSGVO untergeordnet.