Unter dem Begriff "personenbezogene Daten" versteht der Gesetzgeber alle Informationen einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person wie zum Beispiel:

  • den Namen, Vor- und Nachnamen einer Person,
  • Geburstdaten
  • Anschrift und Herkunft,
  • Kontaktmöglichkeiten wie z. B. Emailadresse, Mobilnummer, Festnetztelefon, Instant Messaging,
  • Merkmale zu genetischen, psychischen, physischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität.

Beschrieben wird das in Artikel 4 (Begriffsbestimmungen) der DSGVO.