Unter dem Begriff "personenbezogene Daten" versteht der Gesetzgeber alle Informationen einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person wie zum Beispiel:
- den Namen, Vor- und Nachnamen einer Person,
- Geburstdaten
- Anschrift und Herkunft,
- Kontaktmöglichkeiten wie z. B. Emailadresse, Mobilnummer, Festnetztelefon, Instant Messaging,
- Merkmale zu genetischen, psychischen, physischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität.
Beschrieben wird das in Artikel 4 (Begriffsbestimmungen) der DSGVO.