Die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten unabhängig davon ob er interner oder externer ist werden in Artikel 39 der DSGVO beschrieben.
Dazu zählen:
- die Beratung in allen Datenschutzbelangen,
- die Sensibilisierung von Mitarbeiten in Bezug auf Datenschutz,
- die Zusammenarbeit mit der Datenschutzbehörde/Aufsichtsbehörde,
- er ist direkter Ansprechpartner für Betroffene,
- Überwacht und Unterstützt bei einer Datenschutzfolgenabschätzung, sofern ein Unternehmen diese zu erstellen hat.