Die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten unabhängig davon ob er interner oder externer ist werden in Artikel 39 der DSGVO beschrieben.

Dazu zählen:

  • die Beratung in allen Datenschutzbelangen,
  • die Sensibilisierung von Mitarbeiten in Bezug auf Datenschutz,
  • die Zusammenarbeit mit der Datenschutzbehörde/Aufsichtsbehörde,
  • er ist direkter Ansprechpartner für Betroffene,
  • Überwacht und Unterstützt bei einer Datenschutzfolgenabschätzung, sofern ein Unternehmen diese zu erstellen hat.