e-Evidence ist eine EU-weite Verordnung die die Herausgabe von personenbezogenen als auch ermittlungsrelevanten Daten bei Strafverfolgung von Unternehmen erzwingen soll. Das bedeutete das zum Beispiel deutsche Internet- und Serviceprovider Anfragen aus dem europäischen Ausland entsprechend bearbeitten und personenbezogene Daten von Betroffenen heraus geben müssen die evtl. nach deutschem Recht keine Straftag begangen haben.

Die Beteiligung inländischer Justizbehörden ist bis jetzt nicht vorgesehen. Diese  treten erst dann aktiv in Erscheinung wenn sich ein Unternehmen weigert angeforderte Daten heraus zu geben.

Die Verordnung ist noch nicht verabschiedet. Stand heute [25.07.2019] existiert lediglich ein Entwurf der in seiner Vollkommenheit allerdings schwerwiegende Eingriffe in den Datenschutz personenbezogener Daten vorweist und nicht zu kontrollieren bzw. überwachen ist. Demnach könnte diese Verordnung, sollte sie gegen Ende des Jahres 2019 genau so beschlossen werden Teile der DSGVO aushebeln in denen es darum geht personenbezogener Daten vor ungenehmigten Zugriff Dritter zu schützen.0

Einen ausführlichen wie interessanten Ariktel gibt es >>> hier <<<.