Mit dem heutigen Tag hat die Bundesregierung, in Person Horst Seehofer entschieden und genehmigt das Sprachassistenten wie Alexa, Google, Siri und weitere zu ermittlungszwecken abgefragt und die Daten eingefordert werden dürfen.
Somit stehen personenbezogenen Daten der höchsten Kategorie (Biometrische) frei für den behördlichen Zugriff. Unter dem Deckmantel der Anti-Terror Ermittlungen soll das nun alles genehmigt sein. Unlängst ist klar das derartige Abhörmethoden auch für andere Straftaten zu Ermittlungsunterstützung heran gezogen werden.
Dies stellt einen deutlichen Eingriff ini die Privatsphäre des Einzelnen und mit diesem Beschluß auch einer Gruppe da. Denn die Sprachassistenten unterscheiden nicht nach Sprache was mitgeschnitten wird und was nicht, sondern sie nehmen den ganzen Raum akustisch auf in dem sie aufgestellt wurden.
In den USA ist es inzwischen Alltag das die Behörden Sprachassistenten auswerten und die Hersteller zur Herausgabe der Daten aufgefordert werden.
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