Gemäß einer Entscheidung des Bundestages aus der Nacht vom 27. zum 28.06.2019 gegen 01:30 wurden die Betroffenenrechte im BDSG-Neu beschränkt sowie eine Vorratsdatenspeicherung von 75 Tage für den Behördenfunk als auch die benötigte Anzahl an Mitarbeitern von 10 auf 20 erhöht die permanent mit personenbzeogenen Daten arbeiten um somit einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
Welche betroffenen Rechte sind betroffen?
Das Recht auf Auskunftspflicht entfällt sofern der Verantwortliche der personenbezogene Daten erhoben hat und weiterhin verarbeitet den Zweck für die Datenverarbeitung der erhobenen Daten nicht ändert. Die Kommunikation sofern gefordert soll ausschließlich analaog erfolgen. Der Hintergrund für diese Anpassung ist klein- und mittelständische Betriebe die kaum digitalisierte Prozesse in ihrem Unternehmen führen vor übermässigem Aufwand zu schützen.
Höhe Sanktionen, lückenhafte Prüfmöglichkeit
Die Regierungsfraktionen haben zudem eine Klausel eingefügt, wonach das Landgericht über Sanktionen bei Verstößen gegen die Regeln entscheiden soll, wenn Strafen von über hunderttausend Euro anstehen
Der Bundesdatenschutzbehörde ist es untersagt über den Bundesnachrichtendienst (BND) Informationen über den Inhalt parlamentarischer Ausschüsse einzuholen.
Diese Entscheidungen des Bundestages schwächen den Datenschutz und somit die Tätigkeit der Datenschutzbeauftragten ganz massiv. Denn nur weil es ab sofort mindest 20 Personen sein müssen die permanent mit personenbezogenen Daten zu tun haben um einen Datenschutzbeauftragten zu benenen heißt das nicht das es dadurch weniger Arbeit gibt. Im Gegenteil, es ist eher eine grobe Fahrlässsigkeit wenn insbesondere klein- und mittelständische Unternehmen darauf zu gehen und nichts für den Datenschutz aktiv selbst in die Hand nehemen. Die Gesetzmässigkeiten der DSGVO bleiben bestehen und müssen berücksichtigt und vor allem umgesetzt werden. Auf Grund der Entscheidung des Bundestages ist zu erwarten das insbesondere klein- und mittelständische Unternehmen nichts unternehmen und somit aktiv in die Falle von Prüfung durch die Aufsichtsbehörde fallen und Bußgelder kassieren. Eine Entlastung so wie die Begründung des Bundestages sagt, ist es keineswegs. Die Beschränkung von Betroffenenrechten ist mit gleicher Argumentation ebenfalls eine Farce. Da hier nun kleine Unternehmen die kaum bzw. keine Digitalisierung leben eher das Auskunftsersuchen eines Betroffenen ablehnen können und wahrscheinlich auch werden.
Dies sind die ersten Schritte unserer Regierung die mit solchen Entscheidungen versucht die DSGVO zu umgehen und Regelungen in das nationale Recht der BDSG-Neu implementiert. Das System wird ausgehebelt aund aufgeweiccht.