Aus einem Aritkel von Heise Online vom 02.07.2019 geht hervor das in Wiesbaden die Polizei als auch der Verfassungsschutz durch die Koalition von CDU und Grüne weitreichende und tiefeinschneidende Berechtigungen in den Eingriff der Privatsphäre des Einzelnen erhalten haben. Offiziell geht es um Strafverfolgung und den Inlandsgeheimdienst deren Ermittler ungefragt Zugriff auf heimische Computer, Smartphones und Tabletts zum Zwecke der Online-Durchsuchung und Telekommunikationsüberwachung nehmen dürfen. Natürlich stellt sich hier die Frage wer ist der potentiell verdächtige und wie kann gewährleistet werden das nicht jeder Bürger, in diesem Falle auf Wiesbaden/Hessen beschränkt unter Generalverdacht fällt? Wiesbaden gilt als Vorreiter und ist deutschlandweit das Land welches am Besten in Sachen Überwachung und aktive Umsetzung gerüstet ist. Entsprechende Software zur Durchsuchung kommt entsprechend zum Einsatz. Erschwerend kommt allerdings hinzu das die verwendete Software von einem Anbieter in den USA erstellt wird. Das ist in sofern als sehr bedenklich einzustufen, als das jeder IT-Dienstleister mit Sitz in den USA in seinen Programmen verpflichtet ist eine Backdoor für die NSA einzubauen. Dies ist gesetzlich in den USA sogar geregelt. Nun gibt es einige zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich dieser Novelle entgegenstellen und Wiederspruch vor dem Bundesverfassungsgericht erheben.

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